Die Revision des Klägers und die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg - Kammern Mannheim - vom 26. November 2014 -
Die Kosten der Revision haben der Kläger zu 13/19 und die Beklagte zu 6/19 zu tragen.
Von Rechts wegen!
Die Parteien streiten darüber, ob die Beklagte dem Kläger für die Leistungskürzung der Pensionskasse für die Deutsche Wirtschaft
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