1. Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Sächsischen Landesarbeitsgerichts vom 28. November 2014 - 3 Sa 231/14 - teilweise aufgehoben, soweit es die Berufung der Beklagten zurückgewiesen hat.
2. Auf die Anschlussrevision des Klägers wird - unter Zurückweisung der Anschlussrevision im Übrigen - festgestellt, dass das Urteil des Sächsischen Landesarbeitsgerichts vom 28. November 2014 - 3 Sa 231/14 - insoweit gegenstandslos ist, als die Klage wegen Ansprüchen für den Zeitraum 16. bis 30. Juni 2013 abgewiesen wurde.
3. Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Leipzig vom 28. März 2014 -
Die Klage wird insgesamt abgewiesen.
4. Der Kläger hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
Von Rechts wegen!
Die Parteien streiten über Vergütung für den Zeitraum 1. August 2009 bis 15. Juni 2013.
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