1. Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 14. Oktober 2015 - 23 Sa 630/15 - wird zurückgewiesen mit der Maßgabe, dass auf die Berufung der Beklagten die Zinsentscheidung in Ziff. I. c) des Urteils des Arbeitsgerichts Berlin vom 4. März 2015 -
2. Die Beklagte hat die Kosten der Revision zu tragen.
Von Rechts wegen!
Die Parteien streiten über die Höhe der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall.
Die Klägerin ist bei der Beklagten bzw. deren Rechtsvorgängerinnen seit 1990 als Mitarbeiterin in der Fluggastabfertigung beschäftigt. Sie wird am Flughafen Berlin-Tegel eingesetzt und erhielt bis zum 31. August 2013 Vergütung nach dem von der GG B GmbH, einer der Rechtsvorgängerinnen der Beklagten, und der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) geschlossenen Vergütungstarifvertrag Nr. 10 vom 27. Januar 2004.
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