Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Oldenburg vom 11.05.2010,
Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Beklagte.
Der Wert des Streitgegenstandes für das Berufungsverfahren wird auf 35.000,-- € festgesetzt.
Die Revision wird zugelassen.
Der Kläger begehrt die Feststellung, dass das Arbeitsverhältnis der Parteien durch ordentliche Kündigung der Beklagten vom 30.07.2009 zum 31.01.2010 nicht aufgelöst worden ist. Die Beklagte begründet die Kündigung damit, dass der Arbeitsplatz des Klägers als Leiter Export weggefallen sei.
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