I. Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichtes Stralsund vom 14.12.2011 - 4 Ca 310/10 - in Ziffer 1. bis 3. wie folgt abgeändert:
1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Die Kosten des Rechtsstreits werden dem Kläger auferlegt.
II. Die Revision wird zugelassen.
Die Parteien streiten darum, ob zwischen ihnen nach einem Widerspruch des Klägers gegen den Übergang seines Arbeitsverhältnisses im Rahmen eines Betriebsüberganges ein Arbeitsverhältnis besteht.
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