Die sofortige Beschwerde der Beklagten gegen den Ordnungsgeldbeschluss des Arbeitsgerichts Hagen vom 26.01.2017 -
Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.
I.
Die Beklagte wendet sich gegen ein ihr auferlegtes Ordnungsgeld wegen Nichterscheinens ihres Geschäftsführers zum Gütetermin.
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