Die sofortige Beschwerde der Beklagten gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Berlin vom 16.12.2015 -
I.
Die Parteien streiten darüber, ob der Rechtsweg zu den Gerichten für Arbeitssachen eröffnet ist. Die Klägerin begehrt die Zahlung von 66.468,03 € brutto (Entgelt Januar 2012 bis Juni 2012) zuzüglich weiterer 1689,38 € von der Beklagten.
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