Die sofortige Beschwerde des Klägers gegen den Verweisungsbeschluss des Arbeitsgerichts Elmshorn vom 09.06.2011 - 2 Ca 442 c/11 - wird auf seine Kosten zurückgewiesen.
Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.
I. Die Parteien streiten über die Wirksamkeit einer ordentlichen Kündigung und vorab über die Zulässigkeit des Rechtswegs.
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