1. Die sofortige Beschwerde des Klägers gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Elmshorn vom 16.04.2009, Az: 1 Ca 416 c/09, wird kostenpflichtig zurückgewiesen.
2. Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.
I. Die Parteien streiten um die Eröffnung des Rechtswegs zu den Arbeitsgerichten. Bei den Parteien handelt es sich um getrennt lebende Eheleute. Sie schlossen am 20.11.2008 eine notarielle Vereinbarung. In § 1 dieses Vertrags heißt es unter der Überschrift "Firma/Vermögen":
I. Die Erschienenen haben das Einzelunternehmen A. aufgebaut, welches der Ehefrau als Alleininhaberin gehört.
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