Die Parteien streiten über die Wirksamkeit einer ordentlichen Kündigung, die der Beklagte auf Kapitel XIX Sachgebiet A Abschnitt III Nr. 1 Abs. 4 Ziff. 2 und 3 der Anlage I zum Einigungsvertrag (künftig: Abs. 4 Ziff. 2, 3 EV) stützt.
Die im Jahre 1945 geborene Klägerin ist Diplomphilosophin und Fachdozentin für kaufmännische Erwachsenenbildung. Sie unterrichtete seit dem 16. Dezember 1985 als Fachschullehrerin an der Ingenieurschule für Verkehrstechnik "Erwin Kramer", ab 1. Januar 1992 "Fachschule für Technik und Betriebswirtschaft Dresden". Ihre Unterrichtsfächer waren bis August 1989 Marxismus/Leninismus, danach überwiegend Sozialkunde und in geringerem Umfang Volkswirtschaftslehre, Recht und Steuern.
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