LAG Mecklenburg-Vorpommern - Urteil vom 10.02.2015
2 Sa 221/14
Normen:
KSchG § 1 Abs. 2 S. 1 Alt. 2;
Vorinstanzen:
ArbG Schwerin, vom 14.08.2014 - Vorinstanzaktenzeichen 6 Ca 573/14

Ordentliche Kündigung in KleinbetriebUnbegründete Kündigungsschutzklage einer Sachbearbeiterin in der Wohnungsverwaltung bei unzureichenden Darlegungen zur Treuwidrigkeit der Kündigung wegen Maßregelung nach Rechtsverfolgung

LAG Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 10.02.2015 - Aktenzeichen 2 Sa 221/14

DRsp Nr. 2015/14778

Ordentliche Kündigung in KleinbetriebUnbegründete Kündigungsschutzklage einer Sachbearbeiterin in der Wohnungsverwaltung bei unzureichenden Darlegungen zur Treuwidrigkeit der Kündigung wegen Maßregelung nach Rechtsverfolgung

1. Zum zeitlichen Zusammenhang zwischen Rechtswahrnehmung und Maßregelung und der davon ausgehenden Indizwirkung. 2. Zur Bedeutung von unabhängig von der Rechtswahrnehmung entdeckten Belastungen des Arbeitsverhältnisses.

1. Zwischen einer mit Anwaltshilfe erzwungenen vollständigen Zahlung des Weihnachtsgeldes Mitte Dezember 2013 und einer ordentlichen Kündigung Ende März 2014 liegt ein so erheblicher Zeitraum, das die zeitliche Nähe zwischen der Wahrnehmung des Rechts und der Benachteiligung als Indiztatsache ausscheidet; selbst wenn zu Gunsten der Arbeitnehmerin unterstellt wird, dass Indizien für eine treuwidrige Kündigung schlüssig dargelegt sind, ist die Kündigung gleichwohl tatsächlich nicht treuwidrig, wenn das Arbeitsverhältnis zum Zeitpunkt des Ausspruchs der Kündigung Ende März 2014 auch aus anderen Gründen erheblich belastet und somit die Feststellung nicht möglich ist, dass die Kündigung wegen der Durchsetzung des Rechts auf das vollständige Weihnachtsgeld im Dezember 2013 erfolgt.