LAG Rheinland-Pfalz - Urteil vom 22.04.2015
4 Sa 577/14
Normen:
KSchG § 1; ZPO § 130 Nr. 3; ZPO § 130 Nr. 4; ZPO § 138 Abs. 2;
Fundstellen:
DB 2015, 14
Vorinstanzen:
ArbG Koblenz, vom 05.06.2014 - Vorinstanzaktenzeichen 7 Ca 352/14

Ordentliche Kündigung in KleinbetriebUnbegründete Kündigungsschutzklage bei unzureichenden Darlegungen zum ausreichend substantiierten Sachvortrag der BeklagtenUnbegründeter Zahlungsantrag auf Überstundenvergütung bei bloßer Bezugnahme auf beigefügte Stundenaufstellungen

LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 22.04.2015 - Aktenzeichen 4 Sa 577/14

DRsp Nr. 2015/15505

Ordentliche Kündigung in KleinbetriebUnbegründete Kündigungsschutzklage bei unzureichenden Darlegungen zum ausreichend substantiierten Sachvortrag der BeklagtenUnbegründeter Zahlungsantrag auf Überstundenvergütung bei bloßer Bezugnahme auf beigefügte Stundenaufstellungen

1. Neben § 1 KSchG ist die Vorschrift des § 242 BGB auf Kündigungen nur in beschränktem Umfang anwendbar, da das Kündigungsschutzgesetz die Voraussetzungen und Wirkungen des Grundsatzes von Treu und Glauben konkretisiert und abschließend regelt, soweit es um den Bestandsschutz und das Interesse des Arbeitnehmers an der Erhaltung seines Arbeitsplatzes geht; eine Kündigung verstößt deshalb in der Regel nur dann gegen § 242 BGB, wenn sie Treu und Glauben aus Gründen verletzt, die von § 1 KSchG nicht erfasst sind. 2. Der Vorwurf willkürlicher, sachfremder oder diskriminierender Ausübung des Kündigungsrecht scheidet aus, wenn ein irgendwie einleuchtender Grund für die Rechtsausübung vorliegt.