LAG Köln - Urteil vom 28.09.2010
5 Sa 814/10
Vorinstanzen:
ArbG Köln, vom 23.04.2010 - Vorinstanzaktenzeichen 1 Ca 8799/09

Ordentliche Kündigung in Kleinbetrieb bei unsubstantiierten Darlegungen des Arbeitnehmers zu vertraglicher Kündigungsbeschränkung

LAG Köln, Urteil vom 28.09.2010 - Aktenzeichen 5 Sa 814/10

DRsp Nr. 2011/911

Ordentliche Kündigung in Kleinbetrieb bei unsubstantiierten Darlegungen des Arbeitnehmers zu vertraglicher Kündigungsbeschränkung

Die Äußerung des Firmeninhabers, auch wenn es der Firma mal nicht so gut gehe, werde der Arbeitnehmer der 'Letzte sein, der das Licht ausmache", kann nicht als vertragliche Kündigungsbeschränkung gewertet werden.

Tenor

1. Die Berufung des Klägers gegen das Teilurteil des Arbeitsgerichts Köln vom 23.04.2010 - 1 Ca 8799/09 - wird kostenpflichtig zurückgewiesen.

2. Die Revision wird nicht zugelassen.

Tatbestand

Die Parteien streiten im Berufungsverfahren um die Wirksamkeit einer ordentlichen arbeitgeberseitigen Beendigungskündigung, den Weiterbeschäftigungsanspruch sowie einen Anspruch auf Zahlung einer zusätzlichen Vergütung.

Die Beklagte erbringt Transportleistungen insbesondere im Bereich von Sand und Kies. Sie handelt ferner mit Schuttgütern und deponiert diese. Das Unternehmen wurde im Jahr 2005 von dem im Januar 2009 verstorbenen Unternehmer H gegründet.