Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Ludwigshafen am Rhein vom 05.01.2011, Az.:
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten im Berufungsverfahren darüber, ob ihr Arbeitsverhältnis durch die Kündigung des Beklagten vom 25.06.2010 zum 30.09.2010 aufgelöst worden ist.
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