Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Offenbach am Main vom 21. April 2016 - 2 Ca 20/16 . wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten über die Wirksamkeit einer verhaltensbedingten Kündigung sowie über die Weiterbeschäftigung.
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