LAG Köln - Urteil vom 28.09.2012
4 Sa 569/12
Normen:
§ 23 Abs. 1 KSchG; § 242 BGB;
Vorinstanzen:
ArbG Aachen, vom 08.05.2012 - Vorinstanzaktenzeichen 4 Ca 2937/11

Ordentliche betriebsbedingte Kündigung nach positiver Beurteilung eines Arbeitnehmers verbunden mit einer Gehaltserhöhung

LAG Köln, Urteil vom 28.09.2012 - Aktenzeichen 4 Sa 569/12

DRsp Nr. 2012/23587

Ordentliche betriebsbedingte Kündigung nach positiver Beurteilung eines Arbeitnehmers verbunden mit einer Gehaltserhöhung

Es stellt keinen Verstoß gegen Treu und Glauben dar, wenn ein Arbeitgeber einem Arbeitnehmer, den er zuvor mit dem Bemerken, dieser sei sein "bester Arbeitnehmer", und einer Gehaltserhöhung von 500,-- € zur Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses bewegt hat, fünf Monate später eine ordentliche Kündigung aus betrieblichen Gründen ausspricht.

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Aachen vom 08.05.2012 - 4 Ca 2937/11 - wird auf Kosten des Klägers zurückgewiesen.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

§ 23 Abs. 1 KSchG; § 242 BGB;

Tatbestand

Die Parteien streiten zweitinstanzlich noch darum, ob die vom Beklagten am 25.07.2011 zum 31.12.2011 ausgesprochene Kündigung trotz Nichteingreifen des § 1 KSchG wegen fehlender Betriebsgröße nach § 23 KSchG deshalb das Arbeitsverhältnis nicht beendet hat, weil sie als widersprüchlich gegen Treu und Glauben verstieße. Die Parteien streiten ferner über Folgeansprüche aus Annahmeverzug.

Wegen des erstinstanzlichen streitigen und unstreitigen Vorbringens der Parteien sowie der erstinstanzlich gestellten Anträge wird gemäß § 69 Abs. 3 ArbGG auf den Tatbestand des angefochtenen Urteils Bezug genommen.