Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Koblenz vom 13.07.2011, Az.:
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien des vorliegenden Rechtsstreits streiten über die Wirksamkeit einer ordentlichen Änderungskündigung sowie Ansprüche aus einem Sozialplan.
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