I. Auf die Berufung des Klägers und unter Zurückweisung der Berufung im Übrigen wird das Endurteil des Arbeitsgerichts München vom 22.02.2017 -
1. Die Beklagte wird verurteilt, dem Kläger ein Vertragsangebot als in Vollzeit beschäftigter Kfz-Techniker mit Wirkung ab dem 01.01.2016 gemäß den jeweils in ihrer gültigen Fassung geltender Tarifverträgen der die bayerische Metall- und Elektroindustrie mit der Entgeltgruppe 8 des Entgeltrahmentarifvertrags (
2. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
II. Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.
III. Die Revision für die Beklagte wird zugelassen.
Die Parteien streiten darüber, ob der Kläger einen Anspruch auf Unterbreitung eines Übernahmeangebots hat.
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