Das Amtsgericht verurteilte den Betroffenen wegen eines fahrlässigen Verstoßes gegen §§ 404 Abs. 2 Nr. 2, 284 Abs. 1 Satz 1 SGB III in vier Fällen zu einer Geldbuße von Euro 2500,--Euro.
Gegen dieses Urteil richtet sich die form- und fristgerecht eingelegte und begründete Rechtsbeschwerde des Betroffenen, der noch hinreichend die Sachrüge entnommen werden kann.
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