Auf die Beschwerde der Beteiligten zu 2.) wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main vom 18. Dezember 2015 - 18 BV 756/15 - abgeändert:
Die Anträge werden zurückgewiesen.
I.
Die Beteiligten streiten über die Bestellung einer Einigungsstelle.
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