Auf die Beschwerde der Beteiligten zu 2) wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Mainz vom 30.01.2013 -
Der Antrag des Beteiligten zu 1) wird zurückgewiesen, ebenso seine Anschlussbeschwerde.
3.Gegen diese Entscheidung ist kein Rechtsmittel gegeben.
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