1. Die Berufung der Klägerin gegen das Endurteil des Arbeitsgerichts Passau vom 12.02.2009 - 2 Ca 308/08 - wird kostenpflichtig zurückgewiesen.
2. Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten um von der Klägerin gegenüber der Beklagten begehrte Vergütung aus dem Gesichtspunkt des Annahmverzugs.
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