Als örtlich zuständiges Gericht wird das Arbeitsgericht Freiburg bestimmt.
I.
Die Beteiligten streiten im Ausgangsverfahren über einen Zustimmungsersetzungsantrag der Beteiligten Ziff. 1. Gegenstand des vorliegenden Verfahrens ist der Antrag des Arbeitsgerichts Freiburg, das für das Ausgangsverfahren örtlich zuständige Arbeitsgericht zu bestimmen.
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