LAG Frankfurt/Main - Beschluss vom 28.07.2023 3 Ta 29/23
Normen:
GewO § 109; WBO § 9;
Vorinstanzen:
ArbG Wiesbaden, vom 21.10.2022 - Vorinstanzaktenzeichen 8 Ca 152/22
Öffentlich-rechtliches RechtsverhältnisZuständiger Rechtsweg nach KlageanspruchErteilung eines Weiterbildungszeugnisses durch die Landesärztekammer als öffentlich-rechtliches Handeln
LAG Frankfurt/Main, Beschluss vom 28.07.2023 - Aktenzeichen 3 Ta 29/23
DRsp Nr. 2023/10608
Öffentlich-rechtliches RechtsverhältnisZuständiger Rechtsweg nach KlageanspruchErteilung eines Weiterbildungszeugnisses durch die Landesärztekammer als öffentlich-rechtliches Handeln
1. Öffentlich-rechtlich ist das Rechtsverhältnis, wenn die das Rechtsverhältnis beherrschenden Rechtsnormen nicht für jedermann gelten, sondern Sonderrecht des Staates oder sonstiger Träger öffentlicher Aufgaben sind, das sich zumindest auf einer Seite nur an Hoheitsträger wendet. Öffentlich-rechtlicher Natur sind Rechtsnormen, die einen öffentlichen Verwaltungsträger als solchen berechtigen und verpflichten, ihn also zur Wahrnehmung öffentlicher Aufgaben mit besonderen Befugnissen ausstatten oder besonderen Regeln unterwerfen.2. Der Charakter des dem Streit zugrunde liegenden Rechtsverhältnisses bemisst sich nach dem erkennbaren Ziel des Rechtsschutzantrags und des zu seiner Begründung vorgetragenen Sachverhalts. Entsprechend ist für die Rechtswegfrage maßgeblich, ob die gerichtliche Entscheidung über den Klageanspruch, d.h. über den geltend gemachten materiellrechtlichen Anspruch, von Rechtssätzen des öffentlichen Rechts oder des bürgerlichem Rechts geprägt ist.
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