1. Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Mannheim - Kammern H. - vom 20.01.2009 (5 Ca 223/08) wird zurückgewiesen.
2. Die Klägerin trägt die Kosten der Berufung.
3. Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten über die Frage, ob zwischen ihnen ein Arbeitsverhältnis besteht, ein solches durch eine Kündigung des beklagten Landes geendet hat und einen von der Klägerin geltend gemachten Weiterbeschäftigungsantrag.
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