LAG Baden-Württemberg - Urteil vom 29.07.2009
13 Sa 18/09
Normen:
BGB § 611;

Öffentlich-rechtliches Dienstverhältnis einer Lehrbeauftragten für bestimmte Lehrveranstaltungen

LAG Baden-Württemberg, Urteil vom 29.07.2009 - Aktenzeichen 13 Sa 18/09

DRsp Nr. 2010/10657

Öffentlich-rechtliches Dienstverhältnis einer Lehrbeauftragten für bestimmte Lehrveranstaltungen

1. Arbeitnehmerin ist, wer aufgrund eines privatrechtlichen Vertrages zur Arbeit im Dienste eines anderen verpflichtet ist. 2. Eine Lehrbeauftragte für bestimmte Lehrveranstaltungen an einer Universität erbringt ihre Dienste nicht im Rahmen eines privatrechtlichen Vertrages sondern aufgrund eines öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnisses.

1. Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Mannheim - Kammern H. - vom 20.01.2009 (5 Ca 223/08) wird zurückgewiesen.

2. Die Klägerin trägt die Kosten der Berufung.

3. Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

BGB § 611;

Tatbestand:

Die Parteien streiten über die Frage, ob zwischen ihnen ein Arbeitsverhältnis besteht, ein solches durch eine Kündigung des beklagten Landes geendet hat und einen von der Klägerin geltend gemachten Weiterbeschäftigungsantrag.