Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des 16. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main vom 16. November 2017 im Kostenpunkt zum Hauptsacheverfahren und insoweit aufgehoben, als auf die Berufung des Klägers zum Nachteil der Beklagten erkannt worden ist. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil der 3. Zivilkammer des Landgerichts Frankfurt am Main vom 2. Dezember 2016 wird zurückgewiesen.
Die Anschlussrevision des Klägers wird zurückgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits im Hauptsacheverfahren.
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