LAG Düsseldorf, Beschluss vom 15.06.1992 - Aktenzeichen 7 Ta 78/92
DRsp Nr. 2002/8853
Notwendige Auslagen: Zeitversäumung - Urlaub
Hat eine Partei während ihres Urlaubs einen für sie notwendigen Gerichtstermin wahrgenommen, so kann ihr nur die Mindestentschädigung nach § 2 Abs. 3 Satz 1 ZSEG vergütet werden.