I. Die Parteien streiten über Vergütungsansprüche. Das Arbeitsgericht hat der Klage stattgegeben. Das Landesarbeitsgericht hat die Berufung der Beklagten zurückgewiesen und die Revision nicht zugelassen. Das Urteil ist der Beklagten am 19. Oktober 2004 zugestellt worden. Mit ihrer auf grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache gestützten Nichtzulassungsbeschwerde begehrt die Beklagte die nachträgliche Zulassung der Revision.
II. Die Beschwerde ist unzulässig.
Testen Sie "Praxishandbuch Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|