ArbG Darmstadt, vom 18.01.2022 - Vorinstanzaktenzeichen 3 Ca 143/21
Nichtigkeit einer vertraglichen Kündigungsfrist bei Verstoß gegen die gesetzliche KündigungsfristAbsolutheitsanspruch einer durch § 134 BGB ausgelösten NichtigkeitTreuwidrige Geltendmachung der Nichtigkeit eines Rechtsgeschäfts
LAG Frankfurt/Main, Urteil vom 08.07.2022 - Aktenzeichen 14 Sa 355/22
DRsp Nr. 2023/10080
Nichtigkeit einer vertraglichen Kündigungsfrist bei Verstoß gegen die gesetzliche KündigungsfristAbsolutheitsanspruch einer durch § 134BGB ausgelösten NichtigkeitTreuwidrige Geltendmachung der Nichtigkeit eines Rechtsgeschäfts
Ist im Arbeitsvertrag eine Kündigungsfrist mit Kündigungstermin vereinbart, die aufgrund der Verlängerung der Kündigungsfristen nach § 622 Abs. 2BGB (inzwischen) potentiell ungünstiger für den Arbeitnehmer ist, als die gesetzliche Kündigungsfrist, führt dies zur Nichtigkeit der vertraglichen Regelung nach § 134BGB (BAG 29.1.2015 - 2 AZR 280/14 - BAGE 150, 337).Die Nichtigkeitsfolge nach § 134BGB ist absolut und kann von allen am Rechtsgeschäft Beteiligten - in den Grenzen des § 242BGB - geltend gemacht werden. Die Rechtssprechung, derzufolge sich der Verwender von AGBen nicht auf deren Unwirksamkeit nach §§ 307 ff BGB berufen kann, ist hier nicht (analog) anwendbar.
Die Geltendmachung der Nichtigkeit eines Rechtsgeschäfts kann nur ausnahmsweise treuwidrig sein, wenn sich z.B. der Vertragspartner damit zu seinem vorherigen Verhalten in Widerspruch setzt. Eine Treuwidrigkeit kann sich aus dem Gesichtspunkt des "venire contra factum proprium" oder aus dem Verhalten des Vertragspartners Dritten gegenüber ergeben. Es ist dazu aber ein strenger Prüfungsmaßstab anzulegen.
Tenor
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