Die Beschwerden der Beteiligten zu 3., 5. bis 6. sowie 8. bis 27. gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Bonn vom 07.03.2019 -
Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.
Die Beteiligten streiten um die Wirksamkeit von Wahlen zur Freistellung von Betriebsratsmitgliedern.
Die Beteiligten zu 1) und zu 2) (Antragsteller) sind bei der Kommunikationsgewerkschaft DPV (DPVKOM) organisiert und Mitglieder des im Unternehmen der Beteiligten zu 4) gewählten Betriebsrats der D Service GmbH Betrieb Region 2 (Mitte Ost). Der Betriebsrat - Beteiligter zu 3) - besteht aus 27 Mitgliedern, von denen 24 Personen - Beteiligte zu 5) bis 28) - Mitglieder der Gewerkschaft ver.di und drei Mitglieder bei der DPVKOM organisiert sind.
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