Die Parteien streiten über die Wirksamkeit eines von den Parteien abgeschlossenen so genannten Anlernvertrages und dabei insbesondere über die Frage, ob der Klägerin lediglich die in diesem Vertrag vereinbarte Vergütung oder aber der Mindestlohn für ungelernte Arbeitnehmer im Malerhandwerk nach dem Mindestlohn-Tarifvertrag zusteht.
Testen Sie "Praxishandbuch Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|