ArbG Osnabrück, vom 25.02.2009 - Vorinstanzaktenzeichen 4 Ca 520/08
Nichtige Kündigung eines Betriebsratsmitglieds vor Rechtskraft der Zustimmungsersetzung; Eintritt der formellen Rechtskraft bei Nichtzulassung der Rechtsbeschwerde
LAG Niedersachsen, Urteil vom 22.01.2010 - Aktenzeichen 10 Sa 424/09
DRsp Nr. 2010/3828
Nichtige Kündigung eines Betriebsratsmitglieds vor Rechtskraft der Zustimmungsersetzung; Eintritt der formellen Rechtskraft bei Nichtzulassung der Rechtsbeschwerde
1. Der Arbeitgeber kann einem Betriebsratsmitglied erst dann wirksam eine außerordentliche Kündigung aussprechen, wenn der Beschluss über die Ersetzung der vom Betriebsrat verweigerten Zustimmung (§ 103 Abs. 2BetrVG) rechtskräftig bzw. unanfechtbar ist. Eine vor diesem Zeitpunkt erklärte Kündigung ist nicht nur schwebend unwirksam, sondern unheilbar nichtig.2. Die formelle Rechtskraft tritt, sofern die Rechtsbeschwerde gegen den die Zustimmung ersetzenden Beschluss des Landesarbeitsgerichts nicht zugelassen worden ist, mit dem Ablauf der Frist für die Einlegung der Nichtzulassungsbeschwerde ein.
Das vollständige Dokument können Sie nur als Abonnent von "Praxishandbuch Arbeitsrecht" abrufen.
Testen Sie "Praxishandbuch Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.