Die Beschwerde der Beteiligten zu 2) gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Kassel vom 12. Mai 2011 -
Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.
I. Die Beteiligten streiten um die Wirksamkeit der Wahl zur Schwerbehindertenvertretung, die am 29. Okt. 2010 bei der Beteiligten zu 1) stattgefunden hat.
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