1. Die Berufung der klagenden Partei gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Stralsund wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.
2. Die Kosten der Nebenintervention im Berufungsverfahren trägt die Nebenintervenientin.
3. Die Revision gegen diese Entscheidung wird zugelassen.
Die Parteien streiten über die persönliche Haftung der drei Beklagten, die bei der P + S Werften GmbH (künftig Gemeinschuldnerin) als Geschäftsführer tätig waren, für nicht gesichertes Wertguthaben aus einem Altersteilzeitvertrag.
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