LAG Berlin-Brandenburg - Urteil vom 03.09.2013
12 Sa 1028/13
Normen:
AÜG § 1 Abs. 1 S. 1; AÜG § 1 Abs. 2; AÜG § 13; BGB § 117;
Vorinstanzen:
ArbG Cottbus, vom 24.04.2013 - Vorinstanzaktenzeichen 2 Ca 424/12

Nicht nur vorübergehende Überlassung einer Leiharbeitnehmerin im Rahmen konzerninterner Arbeitnehmerüberlassung

LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 03.09.2013 - Aktenzeichen 12 Sa 1028/13

DRsp Nr. 2014/5967

Nicht nur vorübergehende Überlassung einer Leiharbeitnehmerin im Rahmen konzerninterner Arbeitnehmerüberlassung

1. Nachdem § 13 AÜG durch Art. 63 Nr. 9 des Arbeitsförderungs-Reformgesetzes vom 24.03.1997 (BGBl. I S. 594) mit Wirkung vom 01.04.1997 ersatzlos aufgehoben wurde, gibt es in den Fällen der (damals) nach § 1 Abs. 2 AÜG vermuteten Arbeitsvermittlung keine gesetzliche Grundlage mehr für die Begründung eines Arbeitsverhältnisses zwischen der Leiharbeitnehmerin und der Entleiherin; das gilt auch für eine Überschreitung der durch den Begriff "vorübergehend" möglicherweise eingeführten Überlassungshöchstdauer.