ArbG Cottbus, vom 24.04.2013 - Vorinstanzaktenzeichen 2 Ca 424/12
Nicht nur vorübergehende Überlassung einer Leiharbeitnehmerin im Rahmen konzerninterner Arbeitnehmerüberlassung
LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 03.09.2013 - Aktenzeichen 12 Sa 1028/13
DRsp Nr. 2014/5967
Nicht nur vorübergehende Überlassung einer Leiharbeitnehmerin im Rahmen konzerninterner Arbeitnehmerüberlassung
1. Nachdem § 13AÜG durch Art. 63 Nr. 9 des Arbeitsförderungs-Reformgesetzes vom 24.03.1997 (BGBl. I S. 594) mit Wirkung vom 01.04.1997 ersatzlos aufgehoben wurde, gibt es in den Fällen der (damals) nach § 1 Abs. 2AÜG vermuteten Arbeitsvermittlung keine gesetzliche Grundlage mehr für die Begründung eines Arbeitsverhältnisses zwischen der Leiharbeitnehmerin und der Entleiherin; das gilt auch für eine Überschreitung der durch den Begriff "vorübergehend" möglicherweise eingeführten Überlassungshöchstdauer.
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