I. Die Beschwerdegegner sind die früheren Prozessbevollmächtigten des Beschwerdeführers.
Die Beschwerdegegner haben mit am 18.10.2006 beim Arbeitsgericht Bonn eingegangenem Schriftsatz vom 16.10.2006 die Kostenfestsetzung ihrer Gebühren und Auslagen gegen den Beschwerdeführer, den sie im Verfahren vor dem Arbeitsgericht Bonn - 5 Ca 45/06 - vertreten hatten, beantragt.
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