Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Sächsischen Landesarbeitsgerichts vom 15. Januar 2008 - 7 Sa 214/07 - aufgehoben.
Der Rechtsstreit wird zur neuen Verhandlung und Entscheidung - auch über die Kosten der Revision - an das Landesarbeitsgericht zurückverwiesen.
Von Rechts wegen!
Der klagende Insolvenzverwalter begehrt mit der gegen den Beklagten als ehemaligen Arbeitnehmer der Insolvenzschuldnerin erhobenen Klage die Feststellung, dass der arbeitgeberfinanzierte Teil des Rückkaufswertes der bei einer Pensionskasse zum Zwecke der betrieblichen Altersversorgung abgeschlossenen Versicherung der Masse und nicht dem Beklagten zusteht.
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