LAG Düsseldorf - Urteil vom 02.04.1998 2 (14) (5) Sa 1409/97
Vorinstanzen:
ArbG Duisburg - 5 (3) Ca 326/97 - 20.06.97,
Nachwirkungen eines Tarifvertrags aufgrund betrieblicher Übung
LAG Düsseldorf, Urteil vom 02.04.1998 - Aktenzeichen 2 (14) (5) Sa 1409/97
DRsp Nr. 2002/8353
Nachwirkungen eines Tarifvertrags aufgrund betrieblicher Übung
Gewährt der Arbeitgeber tarifliche Leistungen unabhängig von der Gewerkschaftsangehörigkeit an sämtliche Arbeitnehmer kraft betrieblicher Übung, so haben die nicht organisierten Arbeitnehmer nach Ablauf des gekündigten Tarifvertrages im Nachwirkungszeitraum des § 4 Abs. 5TVG Anspruch auf Weitergewährung kraft betrieblicher Übung.
Vorinstanz: ArbG Duisburg - 5 (3) Ca 326/97 - 20.06.97,