Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Düsseldorf vom 24.09.2008 -
Die Revision wird zugelassen.
Die Parteien streiten über Ansprüche auf variable Arbeitsvergütung.
Der Kläger war vom 01.02.2003 bis zum 31.05.2007 bei der Beklagten als Projektleiter C. Projekt E-Plus beschäftigt. Dem Arbeitsverhältnis lag der schriftliche Anstellungsvertrag vom 06.01.2003 zugrunde. In Art. 3 "Vergütung" unter lit. a) heißt es:
"Der Mitarbeiter erhält für seine Tätigkeit ein Jahresgehalt in Höhe von 61.350,-- € brutto. Dieses setzt sich wie folgt zusammen:
75,79 % Jahresfestgehalt = 46.500,-- € brutto. Die Auszahlung erfolgt in 12 monatlich gleichen Beträgen in Höhe von monatlich 3.875,-- € brutto.
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