ArbG Dortmund, vom 10.09.2015 - Vorinstanzaktenzeichen 3 Ca 643/15
Nachwirkung einer vom Betriebsrat gekündigten Betriebsvereinbarung zur Arbeitszeitgestaltung und Einführung eines flexiblen ArbeitszeitmodellsVerteilung der arbeitsvertraglich vereinbarten Wochenarbeitszeit auf die einzelnen Arbeitstage
LAG Hamm, Urteil vom 31.03.2016 - Aktenzeichen 17 Sa 1619/15
DRsp Nr. 2016/9409
Nachwirkung einer vom Betriebsrat gekündigten Betriebsvereinbarung zur Arbeitszeitgestaltung und Einführung eines flexiblen ArbeitszeitmodellsVerteilung der arbeitsvertraglich vereinbarten Wochenarbeitszeit auf die einzelnen Arbeitstage
Zur Nachwirkung einer Betriebsvereinbarung zur Arbeitszeitflexibilisierung durch Führung von Arbeitszeitkonten in einem Betrieb, der nach Kündigung der Betriebsvereinbarung durch den einköpfigen Betriebsrat betriebsratslos geworden ist. Die klagenden Arbeitnehmer lehnen eine Nachwirkung ab, während der Arbeitgeber die Betriebsvereinbarung weiterhin anwendet.
1. Haben die Vertragsparteien im Arbeitsvertrag lediglich die wöchentliche, nicht jedoch die arbeitstägliche Arbeitszeit vertraglich festgelegt, so lässt sich hieraus kein Anspruch auf eine tägliche Mindestarbeitszeit herleiten.
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