Unter Zurückweisung der Anschlussberufung des Klägers wird auf die Berufung der Beklagten das Teil-Urteil des Arbeitsgerichts Bochum vom 26.11.2009 –
Die Klage wird abgewiesen, soweit es den bezifferten Zahlungsantrag im zuletzt verfolgten Umfang sowie den vom Arbeitsgericht titulierten Auskunftsanspruch betrifft.
Die Kosten des Berufungsverfahrens werden dem Kläger auferlegt.
Die Revision wird zugelassen.
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