Die Parteien streiten um die Frage, ob das Arbeitsverhältnis durch ordentliche fristgerechte Arbeitnehmerkündigung beendet worden ist.
Der Kläger ist am 03.07.1953 geboren. Er ist verheiratet und zwei Kindern zum Unterhalt verpflichtet. Er ist seit 01.08.1968 bei der Beklagten tätig. Sein letztes monatliches Bruttogehalt belief sich auf 2.212,78 EUR.
Testen Sie "Praxishandbuch Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|