LAG Thüringen - Urteil vom 04.09.2001
7 Sa 38/2001
Normen:
NachwG § 2 Abs. 1 Nr. 10; NachwG § 4 S. 1;
Vorinstanzen:
ArbG Suhl, vom 19.12.2000 - Vorinstanzaktenzeichen 6 Ca 588/00

Nachweispflichten der Arbeitgeberin in Altfall; unbegründete Schadensersatzklage der Arbeitnehmerin bei unterlassenem Aushändigungsverlangen

LAG Thüringen, Urteil vom 04.09.2001 - Aktenzeichen 7 Sa 38/2001

DRsp Nr. 2010/4321

Nachweispflichten der Arbeitgeberin in Altfall; unbegründete Schadensersatzklage der Arbeitnehmerin bei unterlassenem Aushändigungsverlangen

1. Nach § 2 Abs. 1 Nr. 10 NachwG erstreckt sich die Nachweispflicht der Arbeitgeberin auch auf einen in allgemeiner Form gehaltenen Hinweis auf die Tarifverträge, die auf das Arbeitsverhältnis Anwendung finden; versäumt die Arbeitnehmerin eine einschlägige tarifliche Ausschlussfrist, weil die Arbeitgeberin nicht auf den Tarifvertrag hingewiesen hat, kommt ein Schadensersatzanspruch in Betracht. 2. Hat das Arbeitsverhältnis der Parteien bei Inkrafttreten des Nachweisgesetzes am 28.07.1995 schon bestanden und hat die Arbeitnehmerin von ihrem Informationsanspruch gemäß § 4 Satz 1 NachwG keinen Gebrauch gemacht, besteht keine Nachweispflicht der Arbeitgeberin.

Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Suhl vom 19.12.2000 - 6 Ca 588/00 - wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

NachwG § 2 Abs. 1 Nr. 10; NachwG § 4 S. 1;

Tatbestand: