LAG Niedersachsen - Urteil vom 21.02.2003
10 Sa 1683/02
Normen:
NachwG § 2 ;
Fundstellen:
MDR 2003, 1426
Vorinstanzen:
ArbG Osnabrück, vom 30.08.2002 - Vorinstanzaktenzeichen 4 Sa 133/01

Nachweisgesetz, Verletzung, Folgen

LAG Niedersachsen, Urteil vom 21.02.2003 - Aktenzeichen 10 Sa 1683/02

DRsp Nr. 2003/10543

Nachweisgesetz, Verletzung, Folgen

»Gelingt dem Arbeitnehmer der Beweis seiner Behauptung des Abschlusses einer bestimmten Entgeltvereinbarung nicht, ist das Gericht aber auch nicht davon überzeugt, dass die Behauptung des Arbeitnehmers unwahr ist, so geht in dieser Situation des non-liquet die Unmöglichkeit der Tatsachenaufklärung zu Lasten des Arbeitgebers, wenn dieser entgegen § 2 NachwG dem Arbeitnehmer keinen Nachweis der wesentlichen Vertragsbedingungen erteilt hat.«

Normenkette:

NachwG § 2 ;

Tatbestand:

Die Parteien streiten um Tantiemeansprüche und Erstattung von Umzugskosten.

Der Kläger war vom 1. März 1999 bis zum 30. September 2000 als leitender Angestellter bei der Beklagten tätig. Diese ist das Führungsunternehmen der Unternehmensgruppe, die zu den größten Fleischhandelsunternehmen der Bundesrepublik Deutschland zählt. Ein schriftlicher Vertrag bestand zwischen den Parteien nicht. In der Akte befindet sich nur ein nicht unterschriebener Vertragsentwurf, auf dessen Inhalt (Bl. 6-11 d.A.) Bezug genommen wird. Die darin enthaltenen handschriftlichen Eintragungen stammen vom Kläger.