Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Bonn vom 30.07.2020 -
Die weitergehende Klage wird abgewiesen.
3.Die Klägerin hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.
4.Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Klägerin macht gegenüber der Beklagten Schadenersatz nach einer gescheiterten Bewerbung geltend.
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