Auf die Berufung der Beklagten wird das Teil-Urteil des Arbeitsgerichts Düsseldorf vom 23.03.2010 -
Die Klage wird insoweit abgewiesen, als die Beklagte in diesem Teil-Urteil verurteilt worden ist, an den Kläger 3.979,60 € brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszins aus jeweils 994,90 € seit dem 01.06., 01.07., 01.08., 01.09.2009 und weitere 994,90 € brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszins seit dem 01.10.2009 zu zahlen.
Die Kostenentscheidung, auch hinsichtlich der in zweiter Instanz entstandenen Kosten, bleibt dem Schluss-Urteil vorbehalten.
Die Revision wird für den Kläger zugelassen.
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