1. Die Berufung der Beklagten gegen das am 30.09.2010 verkündete Urteil des Arbeitsgerichts Bonn -
2. Die Beklagte trägt die Kosten der Berufung.
3. Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten über die Zahlung von Karenzentschädigung aufgrund eines nachvertraglichen Wettbewerbsverbots gemäß § 5 des Arbeitsvertrages vom 19.12.1995 (Kopie Bl. 4 ff. d. A.). Das Arbeitsverhältnis der Parteien endete durch Prozessvergleich vom 08.07.2009 (Kopie Bl. 14 f. d. A.) zum 31.03.2010. Von einer weitergehenden Darstellung des Sachverhalts wird gemäß § 69 Abs. 2 ArbGG abgesehen.
Testen Sie "Praxishandbuch Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|