Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 03.07.2019 -
Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Beklagte.
3.Die Revision wird zugelassen.
Die Parteien streiten über die Höhe eines angemessenen Nachtarbeitszuschlags für die vom Kläger als Zeitungszusteller zu verrichtende Nachtarbeit im Zeitraum von Januar 2015 bis Juli 2017.
Der Kläger ist bei der Beklagten bzw. ihrer Rechtsvorgängerin seit dem 01.11.2008 als Zeitungszusteller beschäftigt. Grundlage seines Arbeitsverhältnisses ist der schriftliche Arbeitsvertrag vom 20.10.2008.
2.
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