ArbG Köln, vom 29.11.2000 - Vorinstanzaktenzeichen 20 Ca 8683/00
Nachträgliche Zulassung Kündigungsschutzklage; Vertreterverschulden; Mandatsniederlegung zur Unzeit
LAG Köln, Beschluss vom 03.05.2001 - Aktenzeichen 2 Ta 1/01
DRsp Nr. 2002/15334
Nachträgliche Zulassung Kündigungsschutzklage; Vertreterverschulden; Mandatsniederlegung zur Unzeit
»Legt der Prozessvertreter das Mandat nieder, weil die Vergütung nicht gesichert ist, handelt es sich um Parteiverschulden, wenn hierdurch die Kündigungsschutzklage zu spät eingereicht wird.«