I. Auf die Berufung der Klägerin wird das Zwischenurteil des Arbeitsgerichts Berlin vom 19.11.2008 -
Die Klage wird nachträglich zugelassen.
II. Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Beklagte.
III. Die Revision wird zugelassen.
Die Parteien streiten u.a. um die Beendigung ihres Arbeitsverhältnisses auf Grund der im Arbeitsvertrag vom 15.12.2006 (Bl. 10/ 11 d. A.) vorgesehenen Befristung des Arbeitsverhältnisses für die Zeit vom 01.01.2007 bis zum 31.05.2008 und in diesem Zusammenhang zunächst um die nachträgliche Zulassung der am 28.07.2008 beim Arbeitsgericht Berlin eingegangenen und am 04.08.2008 zugestellten Klage.
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